Medihoney™ Produkte auf Rezept

Alle Medihoney™ Produkte zur Wundbehandlung sind prinzipiell
verschreibungs- und erstattungsfähig. Es handelt sich um CE-zertifizierte Medizinprodukte, die zur Gruppe der Verbandmittel zählen. Nach § 31 SGB V haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversichrung Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln, d. h. die Medihoney™ Wundversorgungsprodukte werden auf einem normalen Kassenrezept verordnet und sind ohne Einschränkungen für alle Indikationen erstattungsfähig.

Die medizinischen Hautpflegeprodukte Medihoney™
Schutzcreme und Medihoney™ Dermacreme sind ebenfalls als Medizinprodukte zugelassen. Unter bestimmten Bedingungen können auch sie von einem zugelassenen Vertragsarzt
auf Rezept verordnet und von den
Krankenkassen erstattet werden.
Ihre Krankenkasse informieren Sie über weitere Details.
Wo kann ich Medihoney™ kaufen?

Medihoney™ Produkte sind in allen Präsenz- und Onlineapotheken erhältlich.
Sofern Medihoney™ von Ihrem Arzt verordnet wurde, reichen Sie das Rezept in einer Apotheke ein. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse leisten.
Medihoney™ Produkte sind nicht rezeptpflichtig, d. h. sie können auch ohne ärztliche Verordnung (Rezept) in der Apotheke bezogen werden. In diesem Fall ist der entsprechende Verkaufspreis zu entrichten.
In der Vergangenheit wurden einige Plagiate in gewissen Internet-Shops mit teilweise sehr fragwürdigen und unseriösen Aussagen angeboten. Um sicherzugehen, dass die Originalprodukte von Medihoney™ erworben werden, wird empfohlen, sich stets nur an Apotheken/Online-Apotheken zu wenden.
Bitte fragen Sie stets nach Medihoney™ Produkten, da der Apotheker sonst nicht genau weiß, welches Produkt Sie genau wünschen.
Verfügbarkeit von Medihoney™

Alle Medihoney™ Produkte sind jederzeit verfügbar. Eventuell anders lautende Informationen vom Großhandel und entsprechend von Apotheken sind nicht korrekt. Sollten Sie die Produkte dennoch nicht auf gewohntem Weg bekommen, können Sie sie ggf. auch direkt bei der
ApoFit Arzneimittelvertrieb GmbH bestellen. Hier können auch Rezepte eingelöst werden.
Medizinprodukt oder Lebensmittel?

Es ist wichtig, zwischen Medizinprodukten und Lebensmitteln zu unterscheiden. Die Medihoney Produkte sind als Medizinprodukte in der EU zugelassen, was durch das CE-Zeichen zertifiziert wird. Nur solche sind gesetzlich für medizinische Anwendungen erlaubt. Lebensmittel-Honig (und Nahrungsergänzungsmittel) werden in der Regel in Gläsern und ähnlichen Gefäßen angeboten und besitzen kein CE-Zeichen. Für diese Produkte wird dennoch oft eine medizinische Wirkung beschrieben und ausgelobt, jedoch dürfen diese keineswegs für medizinische Zwecke verwendet werden - dies ist aus gutem Grund gesetzlich verboten! Das gilt auch für Bio-Produkte und Manukahonige. Diese mögen durchaus sehr hochwertig und gesund sein, aber nur für den Verzehr. Um als Medizinprodukt zugelassen zu werden, müssen erhebliche qualitative Voraussetzungen, klinische Tests, Beweise für die biologische Sicherheit usw. nachgewiesen und durch staatliche Institutionen des Gesundheitssystems bestätigt werden. Eine solche ausgeprägte Qualitätskontrolle findet für Lebensmittel nicht statt.
Nur zur äußerlichen Anwendung

Die Medihoney™ Wundversorgungsprodukte sind nicht dazu geeignet, systemische (innere) Infektionen durch orale Einnahme oder Einreiben zu behandeln, sondern sind ausschließlich für den äußerlichen Gebrauch auf Wunden vorgesehen. Ebenso eignen sich diese Produkte nicht zur Behandlung der
Nasennebenhöhlen-entzündung.
Antiseptisch versus antibakteriell

Oft wird von der "antiseptischen" Wirkung von Medihoney™ gesprochen. Richtig wäre, von der "antibakteriellen" Wirkung zu sprechen, da Antiseptika Arzneimittel und keine Medizinprodukte sind. Dies gilt auch, wenn die antibakterielle Aktivität in Medihoney™ sehr ausgeprägt ist, wie das Team um
Prof. Dr. Kramer von der Universitätsklinik in Greifswald festgestellt hat.
Für Apotheken

Alle Medihoney Wundversorgungsprodukte sind CE zertifizierte Medizinprodukte, die zur Gruppe der Wund-verbandmittel zählen und somit bei Vorlage eines Rezepts als sog. Verbandmaterial (nicht Hilfsmittel) mit den Krankenkassen abgerechnet werden.